Starker oder vollständiger Haarverlust kann beispielsweise durch eine Chemotherapie, Alopecia oder andere Erkrankungen entstehen. Ist ein Haarersatz medizinisch notwendig, kann eine Perücke ärztlich verordnet werden.
Haarersatz gehört zum Hilfsmittelbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt von Ihrer individuellen Situation und den Regelungen Ihrer Krankenkasse ab.
Im BR Zweithaar Atelier Dortmund unterstützen wir Sie nicht nur bei der Auswahl und Anpassung Ihrer Perücke, sondern auch bei den notwendigen Schritten rund um die Versorgung über Ihre Krankenkasse.
Und keine Sorge: Sie müssen vor Ihrem ersten Termin noch nicht wissen, welche Art von Haarersatz für Sie geeignet ist. Genau das finden wir gemeinsam in einer persönlichen Beratung heraus.
